Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks umfasst mehr als nur die Flachdachrichtlinie. Kaum ein Handwerk hat derart hochwertige Richtlinien zur Fachtechnik und das seit 1926.
Es fing mit den Grundregeln im Deutschen Dachdeckerhandwerk an. Was gestern die Eindeckunterlage war, ist heute die Unterkonstruktion: Schalung und Lattung – damals wie heute.
Und wer weiß noch, welche Eindeckmaterialien 1926 geregelt wurden?
Tatsächlich waren es Schiefer, Ziegel, Zementdachsteine, Pappdachmaterial bzw. Dachpappe.

1934 folgte dann die erste eigene Fachregel: die Ziegeldeckregeln. Viele weitere folgten. Heute umfasst das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks 16 Fachregeln und alles in allem 44 Regelwerksteile. Und nicht nur das. Selbstverständlich gibt es das Regelwerk mittlerweile auch als digitale Anwendung und als App. Frei nach dem Motto: Use the future
Und so sieht der Weg aus von der Idee bis zur gültigen Fachregel:
Seit über 75 Jahren ist das Regelwerk für viele Dachdeckerbetriebe, Sachverständige, Architekturbüros und Behörden ein unerlässliches Nachschlagewerk bei der Ausschreibung, beim Angebot und während der Ausführung.
Alle enthaltenen Fachregeln, Merkblätter, Hinweise und Produktdatenblätter sind verbindlich und für die Ausführung bestimmend, da sie als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten!
Ergänzt werden die Fachregeln durch Empfehlungen zu Ausführungen, die als zweckmäßig angesehen werden. Diese Empfehlungen sind in den „Hinweisen“ und „Merkblättern“ zusammengefasst. Materialbezogene Anforderungen, die üblicherweise erforderlich sind, um ein funktionierendes Werk erstellen zu können, werden in den Produktdatenblättern des Regelwerks definiert.