Hier erhalten Sie Tipps und Anwendungsfälle rund ums Regelwerk. Was sind z.B. häufige Fragen oder Stolpersteine?
Ab wann gilt die Neufassung einer Fachregel, was passiert dazwischen?
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Fachregel oder Neufassung einer vorhandenen Fachregel gilt die alte Fachregel. Die Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten soll den Betrieben die Gelegenheit geben, sich mit den neuen Inhalten vertraut zu machen und entsprechend bei den Produkten und bei den Ausführungsanforderungen zu planen.
Was zählt für den Unternehmer ist der Zeitpunkt der Abnahme. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt schuldet er die Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dazu gehört das Regelwerk. Tritt eine neue Fachregel, beispielsweise die Flachdachrichtlinie, zum 01.12. in Kraft, muss die Abnahme bis zum 30. 11. gelingen. Aber erfahrungsgemäß gibt es gerade in dieser Jahreszeit immer mal wieder witterungsbedingte Verzögerungen, deshalb ist es umso notwendiger, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Aber wenn dieser Fall nun eintritt – Abnahme nach dem 01.12 – was passiert dann konkret?
Am besten ist es, eine Bedenkenanmeldung abzugeben, die signalisiert, dass sich das Regelwerk geändert hat. Dort würde konkret darauf eingegangen, in welchen Punkten neue Regelungen gelten und dass gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung beschlossen wird. Weil die neue Fachregel gilt, erleidet das Dach ja keinen Schaden. Es geht vielmehr darum, dass der Vertrag zwischen Bauherr und Werkunternehmer entsprechend angepasst wird, damit nicht automatisch ein fiktiver Mangel vorliegt.
Weitere Informationen zur Gültigkeit von Fachregeln und zur Bedeutung der Bedenkenanmeldung finden Sie hier:
Flachdachrichtlinie Praxistipps